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Öffentliche Bibliothek ArtikelÖffentliche Bibliotheken werden in dem deutschen
Bibliothekswesen gemeinhin als öffentlich zugängliche
Bibliotheken mit einem Angebot an
Beständen und Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung verstanden und damit von den
wissenschaftlichen Bibliotheken
unterschieden. Öffentliche Bibliotheken dienen der allgemeinen
Bildung und Informationsversorgung nach Artikel 5 (2) GG
und als kulturelle Einrichtung für die Freizeitgestaltung
aller Bürger.
Die Öffentliche Bibliothekslandschaft Deutschland ist äußerst
heterogen. Es gibt Öffentliche Bibliotheken verschiedener
Größenordnung. In der Regel werden sie von Kreisen,
Kommunen, Städten oder Gemeinden unterhalten. Einrichtung und
Unterhalt einer Bibliothek sind ihnen jedoch freigestellt, so
dass eine einheitliche Literaturversorgung nicht gewährleistet ist. Es gibt in Deutschland kein Bibliotheksgesetz, weder auf Bundes- noch auf Länderebene. In dem Unterschied dazu ist die Einrichtung von Archiven durch Archivgesetze geregelt.
In größeren Städten gibt es in der Regel gestufte Systeme
mit Zentral- und Stadtteilbibliotheken und
im außerstädtischen Bereich Kreis- und
Fahrbibliotheken sowie kleinere Einrichtungen.
Die Arbeit der Öffentlichen Bibliotheken wird in den
einzelnen Ländern durch einzelne Kooperationen und
durch staatliche Fachstellen unterstützt
(siehe Bibliothekarische Vereinigungen).
Neben den Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft gibt es
auch einige private Bibliotheken, die öffentlich sind.
So unterhalten die Kirchen vor allem in dem ländlichen Bereich
eine Vielzahl von Bibliotheken, die zu dem Teil von Ländern und
Kommunen gefördert und in vielen Fällen durch ehrenamtliche
Arbeit am Leben erhalten werden. Auch Bibliotheken, die nur
einer begrenzten Öffentlichkeit zugänglich sind
(Werksbibliotheken, Patientenbibliotheken,
Gefangenenbibliotheken), aber nicht speziell der Forschung
dienen, werden unter "Öffentlichen Bibliotheken"
zusammengefasst.
Das Bild der Öffentlichen Bibliotheken hat sich unter dem Einfluss gesellschaftlicher und medialer Entwicklungen stark gewandelt; sie sind als niedrigschwellige Bildungseinrichtung für alle sozialen Schichten, für alle Altersstufen die meistbesuchte Einrichtung einer Kommune. Sie leisten Integrationsarbeit für Immigranten, arbeiten anderen Einrichtungen und Verstärkern zu, stets mehr auch den Haupt-und weiterführenden Schulen. Sie arbeiten, auch mit medienpädagogischen Angeboten, mit dem jeweils neuesten Stand der Medien - Internet, CD, CD-ROM, DVD, Video usw. Sie bieten Wirtschaftsinformation für kleinere und mittlere Unternehmen und verstehen sich als Dienstleister für die Komunalpolitik.
Die Tätigkeitsmerkmale für Berufe in dem Bibliothekswesen wurden größtenteils noch in den fünfziger Jahren in dem BAT formuliert und entsprechen in keiner Weise dem aktuellen Berufsbild.
Da in Deutschland kein Bibliotheksgesetz formuliert wurde, sondern die Öffentlichen Bibliotheken zu den "freiwilligen" Leistungen zählen, sind sie besonders in wirtschaftlich angespannten Zeiten zur Disposition gestellt. Ihre tatsächlichen Bildungsleistungen und ihre permanente Basis-Kulturarbeit werden von der Politik häufig ignoriert.
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